Einzelintegration im Kindergarten
Einzelintegration Was ist das?
Die Einzelintegration nach § 39 BSHG ermöglicht einem Regelkindergarten, der ein behindertes, oder von Behinderung bedrohtes Kind (ein entwicklungsverzögertes und/oder verhaltensauffälliges Kind) aufnimmt, auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für eine Eingliederungshilfe, d. h. eine "Integrationsfachkraft".
Die Arbeit am Kind umfasst je nach Bewilligung mehrere Stunden pro Woche. Nicht nur das Kind, sondern auch das Umfeld ist mit einzubeziehen, d.h. die anderen Kinder, die Eltern und Erzieherinnen sind in den Integrationsprozess miteingebunden.

Wir bieten
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ein gezieltes, individuelles Angebot für das behinderte oder von Behinderung bedrohte* Kind
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Angebote mit dem betroffenen Kind und den anderen Kindern gemeinsam (in Klein- oder Großgruppen)
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Analyse des Umfeldes zur optimalen Nutzung und Gestaltung
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Beratung der Erzieherinnen
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Beratung der Eltern
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Begleitung der interdisziplinären Vernetzung
WAS IST ZU TUN?
Kindergarten / Träger
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Antrag, Unterlagen und Vereinbarung zur Einzelintegration nach § 93 BSHG beim Bezirk Unterfranken anfordern, ausfüllen und entsprechend geforderte Dokumente wie z.B. Teilhabebeeinträchtigungen usw. nachreichen.
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Vereinbarungen für den Kindergarten unterzeichnen und zurücksenden.
Eltern
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Formblattantrag Eingliederungshilfe anfordern und so bald wie möglich ausgefüllt (Seiten l und 2, Unterschrift auf Seite 4) an den Bezirk Unterfranken zurücksenden: Bezirk Unterfranken, -Eingliederungshilfe-, Silcherstr. 5,97074 Würzburg
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geforderte Dokumente wie z.B. Diagnosen, Untersuchungsberichte etc. nachreichen.
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Kostenübernahmebescheid abwarten, dann dem Kindergarten vorlegen.