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Einzelintegration
Was ist das?
Die
Einzelintegration nach § 39 BSHG ermöglicht einem
Regelkindergarten, der ein behindertes, oder von Behinderung
bedrohtes Kind (ein entwicklungsverzögertes und/oder verhaltensauffälliges
Kind) aufnimmt, auf Antrag eine finanzielle Unterstützung
für eine Eingliederungshilfe, d. h. eine "Integrationsfachkraft".
Die
Arbeit am Kind umfasst je nach Bewilligung mehrere Stunden pro
Woche, die bestenfalls auf mehrere Tage zu verteilen sind.
Nicht
nur das Kind, sondern auch das Umfeld ist mit einzubeziehen,
d.h. die anderen Kinder, die Eltern und Erzieherinnen sind in
den Integrationsprozess miteingebunden.

Wir
bieten:
- ein
gezieltes, individuelles Angebot für das behinderte oder
von Behinderung bedrohte* Kind
- Angebote
mit dem betroffenen Kind und den anderen Kindern gemeinsam
(in Klein- oder Großgruppen)
- Analyse
des Umfeldes zur optimalen Nutzung und Gestaltung
- Beratung
der Erzieherinnen
- Beratung
der Eltern
- Begleitung
der interdisziplinären Vernetzung
Unsere
Erfahrungen:
Arbeit
mit Kindern mit:
- Entwicklungsverzögerungen/-störungen
- geistigen
u. körperlichen Behinderungen
- Störungen
der Bewegung, z.B. in der Grob- u. Feinmotorik, Koordination
- Sensorischen
Integrationsstörungen
- Anpassungs-
und Regulationsstörungen
- Wahrnehmungsschwierigkeiten
- Konzentrationsproblemen
- Aufmerksamkeitsstörungen
ADS, ADHS, Zappelphilipp / Träumerchen
- Verhaltensauffälligkeiten
, Aggression
- Teilleistungsstörungen
- Schreibmotorischen
Problemen
- Gedächtnis-
und Merkschwierigkeiten
Was
muss der Kindergarten / Träger unternehmen?
- Antrag,
Unterlagen und Vereinbarung zur Einzelintegration nach §
93 BSHG beim Bezirk Unterfranken anfordern.
- Vereinbarungen
unterzeichnen und zurücksenden.
Was
müssen die Eltern unternehmen?
- Formblattantrag
Eingliederungshilfe anfordern und ausgefüllt (Seiten
l und 2, Unterschrift auf Seite 4) an den Bezirk Unterfranken
zurücksenden.
Bezirk Unterfranken
-Eingliederungshilfe-
Silcherstr. 5,
97074 Würzburg
- Kostenübernahmebescheid
abwarten und dem Kindergarten vorlegen.
- Wenn
er die Vereinbarung bereits unterzeichnet und an den Bezirk
Unterfranken zurückgesandt hat, kann mit der Durchführung
der Einzelintegration begonnen werden.
Haben
Sie Fragen ? Wir helfen
Ihnen weiter. Rufen Sie uns an! |
Tel:
0931/35 35 518
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